Der Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e.V. engagiert sich für Ausbildung, Beratung, Bienengesundheit und eine sichere Zukunft der Imkerei – für Hobby- und Berufsimker gleichermaßen.
Der Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e.V. vereint mehr als 3.600 aktive Mitglieder aus Schleswig-Holstein, Hamburg und angrenzenden Regionen. Die Mitglieder profitieren von einem starken Netzwerk, fachkundiger Unterstützung und praxisnahen Bildungsangeboten, die ihnen helfen, eine verantwortungsvolle und nachhaltige Imkerei zu betreiben.
Wer Mitglied in einem dem Landesverband angeschlossenen Imkerverein ist, wird über den jeweiligen Ortsverein zugleich Mitglied im Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e. V.. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich dabei aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Ein Teil des Beitrages entfällt auf die Aufgaben und Leistungen des Landesverbandes, weitere Anteile werden unter anderem für die Mitgliedschaft im Deutschen Imkerbund (D.I.B.), den Bezug der Verbandszeitung sowie den Versicherungsschutz verwendet.
Für jedes Vollmitglied beträgt der Beitrag zum Landesverband seit dem 01.01.2016 insgesamt 77,00 Euro pro Jahr. Mit diesem Beitrag werden unter anderem folgende Leistungen und Aufwendungen abgedeckt:
Interessenvertretung für die Imkerei
Der Landesverband vertritt die Interessen der Imkerinnen und Imker gegenüber Politik, Behörden und Institutionen. Darüber hinaus organisiert er Projekte, Informationsangebote und Veranstaltungen zur Förderung der Imkerei.
Mitgliedschaft im Deutschen Imkerbund (D.I.B.)
Mit Ihrer Mitgliedschaft profitieren Sie von der Zugehörigkeit zum größten Imkerverband Deutschlands. Der D.I.B. setzt sich bundesweit für die Belange der Imkerschaft ein und bietet zahlreiche Leistungen und Informationen für seine Mitglieder.
Verbandszeitung BIENENZUCHT
Mitglieder erhalten regelmäßig die Verbandszeitung BIENENZUCHT mit aktuellen Fachbeiträgen, Praxistipps, Verbandsnachrichten sowie Informationen zu Forschung, Bienengesundheit und imkerlichen Entwicklungen.
Versicherungsschutz für Imkerinnen und Imker
Der im Mitgliedsbeitrag enthaltene Versicherungsschutz bietet finanzielle Absicherung für typische Risiken der Imkerei und sorgt für zusätzliche Sicherheit bei der Ausübung des Hobbys bzw. der Nebenerwerbsimkerei.
Der Landesverbandsbeitrag wird über die angeschlossenen Ortsvereine erhoben und an den Landesverband weitergeleitet.
Der Landesverbandsbeitrag ist nicht der vollständige Mitgliedsbeitrag, den ein Mitglied an seinen Imkerverein entrichtet. Jeder angeschlossene Ortsverein ist ein eigenständiger Verein und legt seinen Vereinsbeitrag selbst fest. Dieser Beitrag wird von den Mitgliedern des jeweiligen Ortsvereins beschlossen und richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und den Leistungen des Vereins.
Damit können sich die tatsächlich zu zahlenden Mitgliedsbeiträge von Verein zu Verein unterscheiden.
Sofern ein Ortsverein einem Kreisverband angeschlossen ist und dort ein zusätzlicher Beitrag erhoben wird, kann auch dieser Bestandteil des Gesamtbeitrages sein.
Die Höhe eines solchen Beitrages wird auf Ebene des jeweiligen Kreisverbandes festgelegt. Der Kreisverbandsbeitrag ist nicht im Landesverbandsbeitrag von 77,00 Euro enthalten.
Der jährliche Gesamtbeitrag eines Mitglieds kann daher vereinfacht aus mehreren Bestandteilen bestehen:
Landesverbandsbeitrag
77,00 € pro Vollmitglied und Jahr
+ Beitrag des Ortsvereins
Höhe wird durch den jeweiligen Imkerverein festgelegt
+ ggf. Beitrag des Kreisverbandes
Höhe wird durch den jeweiligen Kreisverband festgelegt
= tatsächlicher Gesamtbeitrag des Mitglieds
Die Höhe des Gesamtbeitrages hängt somit insbesondere davon ab, welchem Ortsverein das Mitglied angehört und ob zusätzlich ein Kreisverbandsbeitrag erhoben wird.
Der Landesverbandsbeitrag bündelt verschiedene Leistungen, die allen Mitgliedern über ihre Verbandszugehörigkeit zugutekommen. Dazu gehören insbesondere die Interessenvertretung der Imkerinnen und Imker auf Landesebene, die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Imkerbund sowie der Bezug der Verbandszeitung und der enthaltene Versicherungsschutz.
Der Landesverband übernimmt damit Aufgaben, die nicht auf Ebene eines einzelnen Ortsvereins geleistet werden können oder sinnvollerweise gemeinsam für die gesamte Imkerschaft organisiert werden.
Für die konkrete Höhe Ihres jährlichen Gesamtbeitrages wenden Sie sich bitte an den Imkerverein, dem Sie angehören bzw. dem Sie beitreten möchten. Dort erhalten Sie Auskunft über den jeweiligen Vereinsbeitrag und einen gegebenenfalls anfallenden Kreisverbandsbeitrag.
Hinweis: Der Landesverbandsbeitrag von 77,00 Euro gilt laut der vorliegenden Beitragsregelung seit dem 01.01.2016. Änderungen der Beitragshöhe oder der Beitragsstruktur werden durch die zuständigen Verbandsorgane beschlossen und entsprechend bekannt gegeben.
Die nachfolgende Übersicht gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Mitgliedschaftsarten innerhalb des Landesverbandes Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e. V. und zeigt, welche Leistungen mit der jeweiligen Mitgliedschaft verbunden sind.
Neben der Zugehörigkeit zum Deutschen Imkerbund (D.I.B.) und zum Landesverband werden auch der Bezug der Verbandszeitung BIENENZUCHT sowie der bestehende Versicherungsschutz dargestellt. Darüber hinaus finden Sie die jeweiligen Voraussetzungen und den dafür vorgesehenen Beitrag an den Landesverband.
Bitte beachten Sie, dass der Beitrag an den jeweiligen Ortsverein nicht in den ausgewiesenen Landesverbandsbeiträgen enthalten ist. Dieser wird von den Ortsvereinen eigenständig geregelt und kann daher je nach Verein unterschiedlich ausfallen.
| Art der Mitgliedschaft | Mitglied im D.I.B. | Mitglied im LV | Bezug BIENENZUCHT | Versicherung | Voraussetzung | Beitrag an LV | Beitrag an Ortsverein |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Vollmitglied mit Völkern | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | keine | 77,00 € | Ortsvereinsregelung |
| Familienmitglied mit und ohne Völker | ✓ | ✓ | ✗ | ✓ | Vollmitglied mit gleicher Anschrift vorhanden | 50,00 € | Ortsvereinsregelung |
| Vollmitglied ohne Völker | ✓ | ✓ | ✓ | ✗ | keine | 50,00 € | Ortsvereinsregelung |
| Jugendliche | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | unter 18 Jahre | kostenfrei | Ortsvereinsregelung |
| Schul-AGs | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | maximal 5 Völker | kostenfrei | Ortsvereinsregelung |
| passive Mitglieder ohne BIENENZUCHT | ✗ | ✗ | ✗ | ✗ | nur Mitglied im OV | kostenfrei | Ortsvereinsregelung |
| passive Mitglieder mit BIENENZUCHT | ✗ | ✗ | ✓ | ✗ | nur Mitglied im OV | 36,00 € | Ortsvereinsregelung |